Die Arbeitsräume und die Umgebung des Arbeitsplatzes sind leistungsfördernd gestaltet und ermöglichen den Beschäftigten, sich wohl zu fühlen – Raumklima, Beleuchtung, Lärm und visuelle Störeinflüsse werden berücksichtigt. Die Beschäftigten werden bei der Bewertung von objektiven und subjektiven Belastungen (wie Temperatur, Zugluft, Blendung, Lärm) und Störungen zum Beispiel über die Gefährdungsbeurteilung gem. ASR V3 einbezogen.
GESETZE – VERORDNUNGEN – EMPFEHLUNGEN
Handlungsbedarf:
dringend und
wichtig
muss ich
angehen
kein
Handlungsbedarf
Meine Maßnahmen:
Priorität:
1 | 2 | 3 |
Verantwortlich:
Beginn (Datum):
Kontrolle (Datum):
Bemerkungen: