13. April 2021. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im März 2021 die vorläufigen Arbeitsunfallzahlen des Jahres 2020 bekanntgegeben. Die Auswirkungen der Corona-Krise spiegeln sich deutlich in den veröffentlichten Zahlen wider.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2020 um 12,8 Prozent auf 760.369 Unfälle gesunken. Noch deutlicher ist laut DGUV der Rückgang bei den Wegeunfällen ausgefallen: Auf dem Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause ereigneten sich 152.773 Unfälle, das sind 18,2 Prozent weniger als 2019. Diese Entwicklung findet sich auch bei den tödlichen Unfällen wieder: 397 Menschen starben durch einen Arbeitsunfall, das sind 100 weniger als im Vorjahr. 234 Beschäftigte verunglückten bei einem Wegeunfall, das sind 75 weniger als 2019 (Hier ist zu beachten, dass der Rückgang der tödlichen Arbeitsunfälle aufgrund von Strafprozessen, die erst 2019 in die Statistik aufgenommen werden konnten, besonders groß ausfällt.).
Renten nach Arbeitsunfällen
Bei den 2020 neu gezahlten Renten hat sich ein etwas anderes Bild gezeigt: Mit 13.289 Fällen gab es nur 0,5 Prozent neue Arbeitsunfallrenten weniger als 2019. Dies lässt sich der DGUV zufolge damit erklären, dass zwischen Unfallereignis und Feststellung einer Rente häufig ein längerer Zeitraum liegt. Bei den 2019 neu zuerkannten Renten lag zum Beispiel nur bei zehn Prozent das Unfallereignis auch im selben Jahr. Bei den neuen Wegeunfallrenten gab es ebenfalls einen kleinen Rückgang um drei Prozent auf 4.489 Fälle.
„Die vorläufigen Zahlen sind ein Abbild der Corona-Krise“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Die Beschäftigten waren weniger mobil, viele arbeiteten in Kurzarbeit oder im Homeoffice, deshalb sind die Arbeitsunfallzahlen gesunken. Andererseits haben wir im Zusammenhang mit Covid-19 überproportional viele Berufskrankheitenanzeigen. Wichtig ist für uns, die Unternehmen und ihre Beschäftigten auch weiterhin zu unterstützen mit Hinweisen zum Schutz vor Infektionen, aber auch zu anderen Fragen des Arbeitsschutzes.“
Berufskrankheiten in der Corona-Krise
Pandemiebedingt liegen die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit und die der entschiedenen Berufskrankheiten-Fälle auf einem deutlich höheren Niveau als bisher. Bis zum 31.12.2020 sind 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch Covid-19 eingereicht worden. Das hat eine Sondererhebung der Unfallversicherungsträger ergeben. Davon wurden bis zum selben Zeitpunkt 22.863 Fälle entschieden, 18.069 wurden anerkannt. Diese Anzeigen und folgenden Verfahren zeigen sich auch in den Zunahmen, die im gesamten Berufskrankheitengeschehen zu beobachten waren, hieß es von der DGUV.
Die Zahl der im Jahr 2020 insgesamt eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist mit 105.759 Fällen gegenüber dem Vorjahreswert um 25.627 oder 32 Prozent gestiegen. Entschieden wurden 102.623 Fälle, was eine Zunahme um mehr als 31 Prozent bedeutet. Die Fälle, bei denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigt hat, lag mit 53.880 um fast 53 Prozent höher. Bei den anerkannten Fällen ist eine Zunahme um knapp 109 Prozent auf 37.886 zu verzeichnen gewesen.
Neuordnung des Berufskrankheitsrechts
Sobald eine Berufskrankheit bestätigt ist, können Versicherte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen. Bis zum 01.01.2021 konnten manche Berufskrankheiten wie zum Beispiel Hauterkrankungen nur anerkannt werden, wenn die schädigende Tätigkeit/der Beruf aufgegeben wurde. Dieser sogenannte Unterlassungszwang entfällt mit der Neuordnung des Berufskrankheitenrechts. Die Zahl der neuen BK-Renten ist um 8,7 Prozent auf 5.074 gestiegen. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegt mit 2.475 um 80 Fälle unter dem Wert des Vorjahres.
Hinweis
Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand.