Arbeitsunfallzahlen 2020

13. April 2021. Die Deut­sche Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) hat im März 2021 die vor­läu­fi­gen Arbeits­un­fall­zah­len des Jah­res 2020 bekannt­ge­ge­ben. Die Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se spie­geln sich deut­lich in den ver­öf­fent­lich­ten Zah­len wider.

Die Zahl der mel­de­pflich­ti­gen Arbeits­un­fäl­le ist 2020 um 12,8 Pro­zent auf 760.369 Unfäl­le gesun­ken. Noch deut­li­cher ist laut DGUV der Rück­gang bei den Wege­un­fäl­len aus­ge­fal­len: Auf dem Weg zur Arbeit oder wie­der nach Hau­se ereig­ne­ten sich 152.773 Unfäl­le, das sind 18,2 Pro­zent weni­ger als 2019. Die­se Ent­wick­lung fin­det sich auch bei den töd­li­chen Unfäl­len wie­der: 397 Men­schen star­ben durch einen Arbeits­un­fall, das sind 100 weni­ger als im Vor­jahr. 234 Beschäf­tig­te ver­un­glück­ten bei einem Wege­un­fall, das sind 75 weni­ger als 2019 (Hier ist zu beach­ten, dass der Rück­gang der töd­li­chen Arbeits­un­fäl­le auf­grund von Straf­pro­zes­sen, die erst 2019 in die Sta­tis­tik auf­ge­nom­men wer­den konn­ten, beson­ders groß ausfällt.).

Renten nach Arbeitsunfällen

Bei den 2020 neu gezahl­ten Ren­ten hat sich ein etwas ande­res Bild gezeigt: Mit 13.289 Fäl­len gab es nur 0,5 Pro­zent neue Arbeits­un­fall­ren­ten weni­ger als 2019. Dies lässt sich der DGUV zufol­ge damit erklä­ren, dass zwi­schen Unfall­ereig­nis und Fest­stel­lung einer Ren­te häu­fig ein län­ge­rer Zeit­raum liegt. Bei den 2019 neu zuer­kann­ten Ren­ten lag zum Bei­spiel nur bei zehn Pro­zent das Unfall­ereig­nis auch im sel­ben Jahr. Bei den neu­en Wege­un­fall­ren­ten gab es eben­falls einen klei­nen Rück­gang um drei Pro­zent auf 4.489 Fälle.

„Die vor­läu­fi­gen Zah­len sind ein Abbild der Coro­na-Kri­se“, sagt Dr. Ste­fan Hus­sy, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der DGUV. „Die Beschäf­tig­ten waren weni­ger mobil, vie­le arbei­te­ten in Kurz­ar­beit oder im Home­of­fice, des­halb sind die Arbeits­un­fall­zah­len gesun­ken. Ande­rer­seits haben wir im Zusam­men­hang mit Covid-19 über­pro­por­tio­nal vie­le Berufs­krank­hei­ten­an­zei­gen. Wich­tig ist für uns, die Unter­neh­men und ihre Beschäf­tig­ten auch wei­ter­hin zu unter­stüt­zen mit Hin­wei­sen zum Schutz vor Infek­tio­nen, aber auch zu ande­ren Fra­gen des Arbeitsschutzes.“

Berufskrankheiten in der Corona-Krise

Pan­de­mie­be­dingt lie­gen die Ver­dachts­an­zei­gen auf eine Berufs­krank­heit und die der ent­schie­de­nen Berufs­krank­hei­ten-Fäl­le auf einem deut­lich höhe­ren Niveau als bis­her. Bis zum 31.12.2020 sind 30.329 Ver­dachts­an­zei­gen auf eine Berufs­krank­heit durch Covid-19 ein­ge­reicht wor­den. Das hat eine Son­der­er­he­bung der Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger erge­ben. Davon wur­den bis zum sel­ben Zeit­punkt 22.863 Fäl­le ent­schie­den, 18.069 wur­den aner­kannt. Die­se Anzei­gen und fol­gen­den Ver­fah­ren zei­gen sich auch in den Zunah­men, die im gesam­ten Berufs­krank­hei­ten­ge­sche­hen zu beob­ach­ten waren, hieß es von der DGUV.

Die Zahl der im Jahr 2020 ins­ge­samt ein­ge­gan­ge­nen Anzei­gen auf Ver­dacht einer Berufs­krank­heit ist mit 105.759 Fäl­len gegen­über dem Vor­jah­res­wert um 25.627 oder 32 Pro­zent gestie­gen. Ent­schie­den wur­den 102.623 Fäl­le, was eine Zunah­me um mehr als 31 Pro­zent bedeu­tet. Die Fäl­le, bei denen sich der Ver­dacht auf eine Berufs­krank­heit bestä­tigt hat, lag mit 53.880 um fast 53 Pro­zent höher. Bei den aner­kann­ten Fäl­len ist eine Zunah­me um knapp 109 Pro­zent auf 37.886 zu ver­zeich­nen gewesen.

Neuordnung des Berufskrankheitsrechts

Sobald eine Berufs­krank­heit bestä­tigt ist, kön­nen Ver­si­cher­te Leis­tun­gen aus der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung bezie­hen. Bis zum 01.01.2021 konn­ten man­che Berufs­krank­hei­ten wie zum Bei­spiel Haut­er­kran­kun­gen nur aner­kannt wer­den, wenn die schä­di­gen­de Tätigkeit/der Beruf auf­ge­ge­ben wur­de. Die­ser soge­nann­te Unter­las­sungs­zwang ent­fällt mit der Neu­ord­nung des Berufs­krank­hei­ten­rechts. Die Zahl der neu­en BK-Ren­ten ist um 8,7 Pro­zent auf 5.074 gestie­gen. Die Zahl der Todes­fäl­le in Fol­ge einer Berufs­krank­heit liegt mit 2.475 um 80 Fäl­le unter dem Wert des Vorjahres.

Hinweis

Arbeit­ge­ber müs­sen Arbeits- und Wege­un­fäl­le mel­den, wenn die Unfäl­le zu einer Arbeits­un­fä­hig­keit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Ver­si­cher­ten füh­ren. Die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten und Unfall­kas­sen erfas­sen Unfäl­le in Betrie­ben und Ein­rich­tun­gen der gewerb­li­chen Wirt­schaft und der öffent­li­chen Hand.