18. Februar 2021. Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat auf die Bedeutung ergonomischer Bedingungen bei der Arbeit im Homeoffice hingewiesen. Er fordert Arbeitgeber auf, zeitnah eine Gefährdungsbeurteilung der Heimarbeitsplätze durchzuführen.
Durch die am 21. Januar 2021 veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, erneut und vor allem verstärkt die Tätigkeiten in der Wohnung (Homeoffice-Arbeitsplätze) zu ermöglichen. Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko weiter zu senken. In der Verordnung wird gefordert, dass die Ausführung von Büroarbeit und vergleichbaren Tätigkeiten in der Wohnung angeboten werden muss, soweit nicht zwingend betriebliche Gründe dagegensprechen. Der VDSI sieht darin eine Präferenz des Homeoffice.
Ergonomische Bedingungen im Homeoffice
Es ist davon auszugehen, dass nicht an allen heimischen Arbeitsplätzen ergonomische Arbeitsbedingungen hergestellt sind oder hergestellt werden können, teilte der VDSI mit. Den Tätigkeiten muss häufig in verfügbaren Wohnräumen wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche zum Teil zusammen mit anderen Familienmitgliedern nachgegangen werden. Parallel dazu findet in jungen Familien der Schulunterricht oft im selben Raum statt (Homeschooling).
Für die Tätigkeiten in der Wohnung – auch mobiles Arbeiten zu Hause – muss eine Gefährdungsbeurteilung sowohl unter technischen, ergonomischen als auch psychischen Aspekten durchgeführt werden. Denn auch im Homeoffice sollte der Rücken nicht krank werden. Viele Arbeitnehmer üben ihre beruflichen Tätigkeiten bereits seit Längerem in ihrer Wohnung aus und es ist derzeit nicht absehbar, wann Beschäftigte häufiger oder dauerhaft an ihren betrieblichen Arbeitsplatz zurückkehren können. Daher kann nicht mehr von einer vorübergehenden, zeitlich eng begrenzten Situation gesprochen werden, hieß es vom VDSI.
Gefährdungsbeurteilung für Heimarbeitsplätze
In der ganzheitlichen Beurteilung der Arbeitsplätze muss der Arbeitgeber deshalb die Gefährdungsbeurteilung auf den tatsächlichen Arbeitsplatz in der Wohnung des Arbeitnehmers ausdehnen und zeitnah durchführen. Denn die normalen Schutzpflichten des Arbeitsschutzgesetzes gelten auch bei mobiler Arbeit zu Hause weiter und sind durch die Pandemie nicht aufgehoben. Der erweiterte Fokus müsse dabei auch auf der Sensibilisierung und Information der Beschäftigten liegen. Konkrete Themen können Ergonomie, Arbeitszeitflexibilität, Unterstützung für Bewegungspausen sowie Möglichkeiten der digitalen Kommunikation sein.
Unterstützung durch Fachkräfte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen die Unternehmer mit ihrer Fachexpertise, um sowohl ein für einen proaktiven Infektionsschutz im betrieblichen Umfeld zu sorgen als auch Gesundheitsaspekte bei der mobilen Arbeit zu Hause zu berücksichtigen. Laut VDSI sind eine gute Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen auch in Zeiten von zunehmendem Homeoffice eine wichtige und bewährte Möglichkeit, Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum Thema SARS-CoV-2 finden sich auf der Website des VDSI.