Notwendige Standards für das Homeoffice

18. Febru­ar 2021. Der Ver­band für Sicher­heit, Gesund­heit und Umwelt­schutz bei der Arbeit (VDSI) hat auf die Bedeu­tung ergo­no­mi­scher Bedin­gun­gen bei der Arbeit im Home­of­fice hin­ge­wie­sen. Er for­dert Arbeit­ge­ber auf, zeit­nah eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung der Heim­ar­beits­plät­ze durchzuführen.

Durch die am 21. Janu­ar 2021 ver­öf­fent­lich­te SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­ver­ord­nung hat die Bun­des­re­gie­rung dazu auf­ge­for­dert, erneut und vor allem ver­stärkt die Tätig­kei­ten in der Woh­nung (Home­of­fice-Arbeits­plät­ze) zu ermög­li­chen. Ziel ist es, das Anste­ckungs­ri­si­ko wei­ter zu sen­ken. In der Ver­ord­nung wird gefor­dert, dass die Aus­füh­rung von Büro­ar­beit und ver­gleich­ba­ren Tätig­kei­ten in der Woh­nung ange­bo­ten wer­den muss, soweit nicht zwin­gend betrieb­li­che Grün­de dage­gen­spre­chen. Der VDSI sieht dar­in eine Prä­fe­renz des Homeoffice.

Ergonomische Bedingungen im Homeoffice

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass nicht an allen hei­mi­schen Arbeits­plät­zen ergo­no­mi­sche Arbeits­be­din­gun­gen her­ge­stellt sind oder her­ge­stellt wer­den kön­nen, teil­te der VDSI mit. Den Tätig­kei­ten muss häu­fig in ver­füg­ba­ren Wohn­räu­men wie Wohn­zim­mer, Schlaf­zim­mer, Küche zum Teil zusam­men mit ande­ren Fami­li­en­mit­glie­dern nach­ge­gan­gen wer­den. Par­al­lel dazu fin­det in jun­gen Fami­li­en der Schul­un­ter­richt oft im sel­ben Raum statt (Home­schoo­ling).

Für die Tätig­kei­ten in der Woh­nung – auch mobi­les Arbei­ten zu Hau­se – muss eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowohl unter tech­ni­schen, ergo­no­mi­schen als auch psy­chi­schen Aspek­ten durch­ge­führt wer­den. Denn auch im Home­of­fice soll­te der Rücken nicht krank wer­den. Vie­le Arbeit­neh­mer üben ihre beruf­li­chen Tätig­kei­ten bereits seit Län­ge­rem in ihrer Woh­nung aus und es ist der­zeit nicht abseh­bar, wann Beschäf­tig­te häu­fi­ger oder dau­er­haft an ihren betrieb­li­chen Arbeits­platz zurück­keh­ren kön­nen. Daher kann nicht mehr von einer vor­über­ge­hen­den, zeit­lich eng begrenz­ten Situa­ti­on gespro­chen wer­den, hieß es vom VDSI.

Gefährdungsbeurteilung für Heimarbeitsplätze

In der ganz­heit­li­chen Beur­tei­lung der Arbeits­plät­ze muss der Arbeit­ge­ber des­halb die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung auf den tat­säch­li­chen Arbeits­platz in der Woh­nung des Arbeit­neh­mers aus­deh­nen und zeit­nah durch­füh­ren. Denn die nor­ma­len Schutz­pflich­ten des Arbeits­schutz­ge­set­zes gel­ten auch bei mobi­ler Arbeit zu Hau­se wei­ter und sind durch die Pan­de­mie nicht auf­ge­ho­ben. Der erwei­ter­te Fokus müs­se dabei auch auf der Sen­si­bi­li­sie­rung und Infor­ma­ti­on der Beschäf­tig­ten lie­gen. Kon­kre­te The­men kön­nen Ergo­no­mie, Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­tät, Unter­stüt­zung für Bewe­gungs­pau­sen sowie Mög­lich­kei­ten der digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­on sein.

Unterstützung durch Fachkräfte

Fach­kräf­te für Arbeits­si­cher­heit und Betriebs­ärz­te unter­stüt­zen die Unter­neh­mer mit ihrer Fach­ex­per­ti­se, um sowohl ein für einen pro­ak­ti­ven Infek­ti­ons­schutz im betrieb­li­chen Umfeld zu sor­gen als auch Gesund­heits­aspek­te bei der mobi­len Arbeit zu Hau­se zu berück­sich­ti­gen. Laut VDSI sind eine gute Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und die Umset­zung der dar­aus resul­tie­ren­den Maß­nah­men auch in Zei­ten von zuneh­men­dem Home­of­fice eine wich­ti­ge und bewähr­te Mög­lich­keit, Sicher­heit und Gesund­heit von Beschäf­tig­ten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma SARS-CoV-2 fin­den sich auf der Web­site des VDSI.