Rat der Arbeitswelt veröffentlicht ersten Bericht

31. Mai 2021. Das Exper­ten­gre­mi­um „Rat der Arbeits­welt“ hat am 18. Mai 2021 sei­nen ers­ten Bericht an den Bun­des­mi­nis­ter für Arbeit und Sozia­les, Huber­tus Heil, über­ge­ben. Der Bericht benennt die wich­tigs­ten Hand­lungs­fel­der der Arbeits­welt, die sich aus den Fol­gen der Covid-19-Pan­de­mie ergeben.

Die Covid-19-Pan­de­mie hat­te mas­si­ve Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­welt. Wo Betrie­be und Orga­ni­sa­tio­nen ihre Akti­vi­tä­ten wei­ter­füh­ren konn­ten, wur­den die pan­de­mie­be­ding­ten Anfor­de­run­gen durch das gemein­sa­me Han­deln aller betei­lig­ten Akteu­re bewäl­tigt. Der Rat hat die­ses Enga­ge­ment beson­ders gewürdigt.

Betriebliche Maßnahmen zur Pandemiebewältigung

Die Mehr­heit aller Betrie­be hat in kur­zer Zeit zahl­rei­che Maß­nah­men zum Infek­ti­ons- und Arbeits­schutz umge­setzt: Es wur­den tätig­keits- und arbeits­platz­spe­zi­fi­sche Hygie­ne­maß­nah­men und Abstands­re­ge­lun­gen ent­wi­ckelt, Arbeits- und Pau­sen­zei­ten ange­passt oder Mög­lich­kei­ten zur Arbeit im Home­of­fice geschaf­fen. Das Ein­hal­ten betrieb­li­cher Rege­lun­gen und ver­hal­tens­prä­ven­ti­ver Maß­nah­men wur­de zu einem wich­ti­gen Ele­ment des Infek­ti­ons­schut­zes. „Der Rat wür­digt aus­drück­lich die ein­zig­ar­ti­ge Leis­tung aller betrieb­li­chen Akteu­re: der Beschäf­tig­ten, der Arbeit­ge­ber sowie der Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen und der betrieb­li­chen Arbeits­schüt­zer“, sagt Rats­mit­glied Isa­bel Rothe, Prä­si­den­tin der Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin (BAuA). „Nun gilt es, aus der Pan­de­mie zu ler­nen, zum Bei­spiel für den künf­ti­gen Umgang mit gesund­heit­li­chen Risi­ken, für die Wei­ter­ent­wick­lung des Arbeits­schut­zes in gro­ßen wie in klei­nen Unter­neh­men, wie auch für die künf­ti­ge Gestal­tung des Arbei­tens im Homeoffice.“

Gesetzgeber soll Regelungslücken schließen

Der Rat hat klar­ge­stellt: Betrie­be sind „sozia­le Orte“ und die Zusam­men­ar­beit der Beschäf­tig­ten ein zen­tra­les Ele­ment der Arbeits­welt, das sich unter Coro­na-Bedin­gun­gen mas­siv ver­än­dert hat. So hat das ad hoc ein­ge­führ­te Home­of­fice zwar zum Arbeits- und Infek­ti­ons­schutz bei­getra­gen. Aller­dings ging dies häu­fig mit man­geln­der tech­ni­scher Unter­stüt­zung und unkla­ren Arbeits­zeit- wie Erreich­bar­keits­re­geln ein­her. Des­halb soll­te es nicht das Home­of­fice der Zukunft sein, teil­te der Rat in sei­nem Bericht mit. Viel­mehr gel­te es, ange­mes­se­ne Home­of­fice-Rege­lun­gen zu schaf­fen. Der Rat betont hier­bei unter ande­rem die Not­wen­dig­keit, Stan­dards zur Arbeits­zeit­er­fas­sung umzu­set­zen. Dar­über hin­aus soll­te der Gesetz­ge­ber Rege­lungs­lü­cken für mobi­les Arbei­ten, ins­be­son­de­re für die Home­of­fice-Arbeit, für die im Gegen­satz zur Tele­ar­beit der­zeit kei­ne Nor­mie­rung exis­tiert, schließen.

Ausreichend Präsenz im Betrieb sicherstellen

Auch wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass das Arbei­ten im Home­of­fice zukünf­tig an Bedeu­tung gewinnt, ist es aus der Sicht des Rates bedeut­sam, eine aus­rei­chen­de Prä­senz aller Beschäf­tig­ten im Betrieb sicher­zu­stel­len, um die Kom­mu­ni­ka­ti­on und Inno­va­ti­ons­kraft im betrieb­li­chen All­tag zu gewährleisten.

Über den Rat der Arbeitswelt

Der Rat der Arbeits­welt ist ein unab­hän­gi­ges, inter­dis­zi­pli­när besetz­tes Exper­ten­gre­mi­um, das aus Ver­tre­tern der Arbeit­neh­mer- und Arbeit­ge­ber­sei­te sowie der Wis­sen­schaft besteht. Er wur­de im Janu­ar 2020 vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) beru­fen und wird ab 2021 jähr­lich einen Arbeits­welt-Bericht vorlegen.

Der aktu­el­le Bericht des Rats der Arbeits­welt steht zum Down­load bereit.