31. Mai 2021. Das Expertengremium „Rat der Arbeitswelt“ hat am 18. Mai 2021 seinen ersten Bericht an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, übergeben. Der Bericht benennt die wichtigsten Handlungsfelder der Arbeitswelt, die sich aus den Folgen der Covid-19-Pandemie ergeben.
Die Covid-19-Pandemie hatte massive Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Wo Betriebe und Organisationen ihre Aktivitäten weiterführen konnten, wurden die pandemiebedingten Anforderungen durch das gemeinsame Handeln aller beteiligten Akteure bewältigt. Der Rat hat dieses Engagement besonders gewürdigt.
Betriebliche Maßnahmen zur Pandemiebewältigung
Die Mehrheit aller Betriebe hat in kurzer Zeit zahlreiche Maßnahmen zum Infektions- und Arbeitsschutz umgesetzt: Es wurden tätigkeits- und arbeitsplatzspezifische Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen entwickelt, Arbeits- und Pausenzeiten angepasst oder Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice geschaffen. Das Einhalten betrieblicher Regelungen und verhaltenspräventiver Maßnahmen wurde zu einem wichtigen Element des Infektionsschutzes. „Der Rat würdigt ausdrücklich die einzigartige Leistung aller betrieblichen Akteure: der Beschäftigten, der Arbeitgeber sowie der Interessenvertretungen und der betrieblichen Arbeitsschützer“, sagt Ratsmitglied Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). „Nun gilt es, aus der Pandemie zu lernen, zum Beispiel für den künftigen Umgang mit gesundheitlichen Risiken, für die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes in großen wie in kleinen Unternehmen, wie auch für die künftige Gestaltung des Arbeitens im Homeoffice.“
Gesetzgeber soll Regelungslücken schließen
Der Rat hat klargestellt: Betriebe sind „soziale Orte“ und die Zusammenarbeit der Beschäftigten ein zentrales Element der Arbeitswelt, das sich unter Corona-Bedingungen massiv verändert hat. So hat das ad hoc eingeführte Homeoffice zwar zum Arbeits- und Infektionsschutz beigetragen. Allerdings ging dies häufig mit mangelnder technischer Unterstützung und unklaren Arbeitszeit- wie Erreichbarkeitsregeln einher. Deshalb sollte es nicht das Homeoffice der Zukunft sein, teilte der Rat in seinem Bericht mit. Vielmehr gelte es, angemessene Homeoffice-Regelungen zu schaffen. Der Rat betont hierbei unter anderem die Notwendigkeit, Standards zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber Regelungslücken für mobiles Arbeiten, insbesondere für die Homeoffice-Arbeit, für die im Gegensatz zur Telearbeit derzeit keine Normierung existiert, schließen.
Ausreichend Präsenz im Betrieb sicherstellen
Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Arbeiten im Homeoffice zukünftig an Bedeutung gewinnt, ist es aus der Sicht des Rates bedeutsam, eine ausreichende Präsenz aller Beschäftigten im Betrieb sicherzustellen, um die Kommunikation und Innovationskraft im betrieblichen Alltag zu gewährleisten.
Über den Rat der Arbeitswelt
Der Rat der Arbeitswelt ist ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Expertengremium, das aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Wissenschaft besteht. Er wurde im Januar 2020 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berufen und wird ab 2021 jährlich einen Arbeitswelt-Bericht vorlegen.
Der aktuelle Bericht des Rats der Arbeitswelt steht zum Download bereit.