Satzung

In der Sat­zung des DNB heißt es unter anderem:

„§ 2 Zweck

  1. Zweck des Ver­eins ist die För­de­rung von Wis­sen­schaft und For­schung sowie die För­de­rung der öffent­li­chen Gesund­heits­pfle­ge. Der Sat­zungs­zweck wird ins­be­son­de­re ver­wirk­licht durch die 
    • Unter­stüt­zung von Zusam­men­ar­beit und Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, z. B. durch 
      • Bereit­stel­lung von Erkennt­nis­sen und Erfahrungen
      • Gesprächs­platt­for­men
    • För­de­rung der öffent­li­chen Auf­merk­sam­keit für die Qua­li­tät der Büro­ar­beit, z. B. durch 
      • Pres­se- und Öffentlichkeitsarbeit
      • Medi­en aller Art
      • Ver­mitt­lung von Ansprechpartnern
      • Ver­an­stal­tun­gen, Prä­sen­ta­tio­nen und Kampagnen
    • Unter­stüt­zung der prak­ti­schen Ver­bes­se­rung der Büro­ar­beit, z. B. durch 
      • Hand­lungs­kon­zep­te und Bei­spie­le guter Praxis
      • Trans­fer von Erkennt­nis­sen in die betrieb­li­che Pra­xis vor allem von klei­nen und mitt­le­ren Unternehmen
      • För­de­rung der Aus- und Weiterbildung
      • Initi­ie­rung von Trans­fer-, For­schungs- und Anwendungsprojekten
      • Durch­füh­rung und Unter­stüt­zung gemein­sa­mer Aktio­nen und Kooperationen
    • För­de­rung der Anlie­gen der Qua­li­tät der Büroarbeit 
      • im poli­ti­schen Raum
      • in angren­zen­den The­men- und Handlungsfeldern
      • auf euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Ebene
    • För­de­rung und Unter­stüt­zung regio­na­ler Aktivitäten
  2. Zweck des Ver­eins ist die För­de­rung der Qua­li­tät der Büro­ar­beit, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Gesund­heit der Beschäf­tig­ten im Büro. Dabei geht es auch um inno­va­ti­ve Gestal­tungs­lö­sun­gen für die Büroarbeit.
  3. Der Ver­ein ist den Zie­len der natio­na­len Initia­ti­ve für eine neue Qua­li­tät der Arbeit (INQA) ver­pflich­tet. Eine neue Qua­li­tät der Arbeit ist ent­schei­den­de Bedin­gung für die Stär­kung von Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Innovationskraft.
  4. Zu die­sem Zweck strebt der Ver­ein eine Ver­net­zung und Koope­ra­ti­on aller an der Gestal­tung der Büro­ar­beit Inter­es­sier­ten an.
  5. Der Ver­ein nimmt sei­ne Auf­ga­ben unter Wah­rung der Selbst­stän­dig­keit sei­ner Mit­glie­der wahr.

…“