In der Satzung des DNB heißt es unter anderem:
„§ 2 Zweck
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die
- Unterstützung von Zusammenarbeit und Informationsaustausch, z. B. durch
- Bereitstellung von Erkenntnissen und Erfahrungen
- Gesprächsplattformen
- Förderung der öffentlichen Aufmerksamkeit für die Qualität der Büroarbeit, z. B. durch
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Medien aller Art
- Vermittlung von Ansprechpartnern
- Veranstaltungen, Präsentationen und Kampagnen
- Unterstützung der praktischen Verbesserung der Büroarbeit, z. B. durch
- Handlungskonzepte und Beispiele guter Praxis
- Transfer von Erkenntnissen in die betriebliche Praxis vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen
- Förderung der Aus- und Weiterbildung
- Initiierung von Transfer-, Forschungs- und Anwendungsprojekten
- Durchführung und Unterstützung gemeinsamer Aktionen und Kooperationen
- Förderung der Anliegen der Qualität der Büroarbeit
- im politischen Raum
- in angrenzenden Themen- und Handlungsfeldern
- auf europäischer und internationaler Ebene
- Förderung und Unterstützung regionaler Aktivitäten
- Unterstützung von Zusammenarbeit und Informationsaustausch, z. B. durch
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Qualität der Büroarbeit, insbesondere hinsichtlich der Gesundheit der Beschäftigten im Büro. Dabei geht es auch um innovative Gestaltungslösungen für die Büroarbeit.
- Der Verein ist den Zielen der nationalen Initiative für eine neue Qualität der Arbeit (INQA) verpflichtet. Eine neue Qualität der Arbeit ist entscheidende Bedingung für die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.
- Zu diesem Zweck strebt der Verein eine Vernetzung und Kooperation aller an der Gestaltung der Büroarbeit Interessierten an.
- Der Verein nimmt seine Aufgaben unter Wahrung der Selbstständigkeit seiner Mitglieder wahr.
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