BAuA: Informationen zu mobilem Arbeiten

11. Febru­ar 2026. Hybri­des und mul­ti­lo­ka­les Arbei­ten ver­än­dern die Arbeits­welt grund­le­gend. Die Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin (BAuA) zeigt Chan­cen und Risi­ken orts­fle­xi­bler Arbeit auf und gibt Emp­feh­lun­gen zur gesund­heits­för­der­li­chen Gestaltung.

Auf Dienst­rei­sen im Zug und im Hotel oder am Schreib­tisch in der eige­nen Woh­nung – mobi­les Arbei­ten gehört für vie­le Beschäf­tig­te heu­te zum Arbeits­all­tag. Dabei gilt: Je grö­ßer der Anteil an infor­ma­ti­ons­be­zo­ge­nen Tätig­kei­ten im Beruf ist, des­to ein­fa­cher sind Fle­xi­bi­li­täts­mög­lich­kei­ten umzusetzen.

Absprachen als Grundlage

Im Gegen­satz zur klas­si­schen Tele­ar­beit unter­liegt mobi­les Arbei­ten nicht der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (vgl. § 2 Abs. 7 Arb­StättV). Grund­la­ge der mobi­len Arbeit ist viel­mehr eine ent­spre­chen­de Abspra­che zwi­schen Arbeit­ge­ber und Beschäf­tig­ten. Oft besteht hier­für eine all­ge­mei­ne schrift­li­che Ver­ein­ba­rung in den Betrie­ben. Eben­falls von der mobi­len Arbeit abzu­gren­zen ist das Arbei­ten an ver­än­der­li­chen Arbeits­or­ten, etwa bei Beschäf­tig­ten im Per­so­nen- oder Güter­trans­port. Auch das Arbei­ten an wech­seln­den Ein­satz­or­ten ohne infor­ma­ti­ons­be­zo­ge­ne Tätig­kei­ten, wie zum Bei­spiel bei mobi­len Pfle­ge­kräf­ten oder Beschäf­tig­ten im Hand­werk, wird nicht zur mobi­len Arbeit gezählt.

Gesundheitsförderliche Gestaltung mobiler Arbeit

Auch bei mobi­ler Arbeit tra­gen Betrie­be und Beschäf­tig­te Ver­ant­wor­tung, um die Arbeit sicher und men­schen­ge­recht zu gestal­ten. Auf der BAuA-Web­sei­te fin­den sich zahl­rei­che Doku­men­te und Bro­schü­ren, die die ver­schie­de­nen Aspek­te und For­men mobi­len Arbei­tens erläu­tern und Gestal­tungs­emp­feh­lun­gen geben. Dabei ist zu beach­ten, dass die ein­zel­nen Aspek­te teil­wei­se stark mit­ein­an­der zusam­men­hän­gen und sich auch gegen­sei­tig bedin­gen. Zudem unter­schei­det sich die Gestalt­bar­keit inner­halb der jewei­li­gen Berei­che. Nicht an allen Arbeits­or­ten ist es mög­lich, Ein­fluss auf die Gestal­tung des Arbeits­plat­zes und der Arbeits­um­ge­bung zu nehmen.

Visuelle Protokolle zum Thema

Orts­fle­xi­bles Arbei­ten hat sich im All­tag vie­ler Beschäf­tig­ter eta­bliert. Gleich­zei­tig sind in den ver­gan­ge­nen Jah­ren viel­fäl­ti­ge For­schungs­an­sät­ze zum The­ma ent­stan­den. Die BAuA hat Exper­ten ein­ge­la­den und For­schungs­er­geb­nis­se gebün­delt. Die Ergeb­nis­se der Abschluss­ver­an­stal­tung wur­den in visu­el­len Pro­to­kol­len festgehalten.