6. Juni 2024. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 veröffentlicht. Die Ergebnisse der Erhebung können kostenlos heruntergeladen werden.
Vier von fünf Beschäftigten erfassen ihre Arbeitszeit. Die Arbeitszeiterfassung mit Arbeitszeitkonto hat im Vergleich zu 2021 leicht zugenommen (66 Prozent 2021; 69 Prozent 2023). Die Daten der BAuA-Arbeitszeiterfassung zeigen, dass vor allem bei der Arbeit im Homeoffice der Anteil von Beschäftigten mit Arbeitszeiterfassung deutlich gestiegen ist (73 Prozent 2021; 80 Prozent 2023).
Erfassung von Arbeitszeit ist verpflichtend
Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2022 werden Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Beide Urteile argumentieren, dass nur dann Arbeitszeitvorschriften und damit der Arbeitsschutz sichergestellt und die Rechte der Beschäftigten geschützt werden können, wenn die Arbeitszeit erfasst wird. Die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 und 2021 weisen darauf hin, dass die Erfassung der Arbeitszeit mit einer geringeren Entgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben einhergeht. Dieser Zusammenhang wird durch die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 bestätigt. Zudem ermöglicht die Erfassung den Beschäftigten mehr Flexibilitätsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit. Dabei spielt das Arbeitszeitkonto eine untergeordnete Rolle, wichtiger ist die Erfassung an sich. Ob diese Entwicklungen eine Reaktion auf die Urteile des EuGHs und des BAGs sind, lässt sich anhand der Ergebnisse nicht eindeutig feststellen.
Der baua: Bericht kompakt „Arbeitszeiterfassung, Entgrenzung und Flexibilitätsmöglichkeiten für Beschäftigte: Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023“ beschreibt die Verbreitung der Arbeitszeiterfassung in Deutschland und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten. Hier geht es zum Download.