25. Juni 2025. In den Jahren 2018, 2019 und 2023 waren bereits Hitzerekorde aufgestellt worden, das Jahr 2024 glänzte als wärmstes Jahr seit 1881. Da wirds auch im Büro bisweilen recht heiß. Erste Unternehmen haben bereits die tageweise Präsenzpflicht aufgehoben und schicken ihre Mitarbeitenden in die mobile Arbeit zu Hause zurück, wenn es dort kühler ist. Kann es bei der Büroarbeit generell Hitzefrei geben? Von David Wiechmann.
In der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sind Grenzwerte definiert, ab denen Arbeitgeber Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten ergreifen müssen. So soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Wenn es drinnen doch wärmer wird, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die sich an einer angepassten Gefährdungsbeurteilung speziell für schutzbedürftige Mitarbeitende orientieren. Dabei wird übrigens vorausgesetzt, dass bereits geeignete Sonnenschutzmaßnahmen getroffen wurden. Bei über 30 Grad Celsius müssen grundsätzlich Maßnahmen ergriffen werden, die die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 Grad Celsius überschritten, so ist der Raum laut ASR A3.5 für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (zum Beispiel Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (zum Beispiel Hitzeschutzkleidung) nicht als Arbeitsraum geeignet.
Wenn die Top-Maßnahmen nicht angemessen umsetzbar sind, bedeutet das dann ab 35 Grad Raumtemperatur hitzefrei für alle? Theoretisch schon – für die Zeit der Temperaturüberschreitung –, wenn es beispielsweise keine kühleren Ausweichräumlichkeiten gibt oder die mobile Arbeit zu Hause nicht möglich ist. Denn hier gelten die Arbeitsstättenregeln bekanntlich nicht. In der Praxis wird das sicherlich nicht einheitlich gehandhabt.
Übrigens: Umso wärmer es im Raum wird, desto größer ist das Risiko, dass noch ein weiterer Wert geknackt wird. Denn das Sachgebiet Innenraumklima der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt in seinem „Positionspapier zu trockener Luft am Arbeitsplatz“, die relative Luftfeuchte zwischen 40 und 60 Prozent zu regulieren. Allerdings kann es bei steigenden Raumtemperaturen infolge der maximalen Wasseraufnahmefähigkeit der Luft dazu kommen, dass die relative Luftfeuchte bei gleichbleibender absoluter Luftfeuchte durchaus unter diese 40 Prozent und noch weiter sinkt. Auch ein Fall für eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung.