Hitzefrei im Büro?

25. Juni 2025. In den Jah­ren 2018, 2019 und 2023 waren bereits Hit­ze­re­kor­de auf­ge­stellt wor­den, das Jahr 2024 glänz­te als wärms­tes Jahr seit 1881. Da wirds auch im Büro bis­wei­len recht heiß. Ers­te Unter­neh­men haben bereits die tage­wei­se Prä­senz­pflicht auf­ge­ho­ben und schi­cken ihre Mit­ar­bei­ten­den in die mobi­le Arbeit zu Hau­se zurück, wenn es dort küh­ler ist. Kann es bei der Büro­ar­beit gene­rell Hit­ze­frei geben? Von David Wiechmann.

In der tech­ni­schen Regel für Arbeits­stät­ten ASR A3.5 „Raum­tem­pe­ra­tur“ sind Grenz­wer­te defi­niert, ab denen Arbeit­ge­ber Maß­nah­men zum Gesund­heits­schutz der Beschäf­tig­ten ergrei­fen müs­sen. So soll die Luft­tem­pe­ra­tur in Arbeits­räu­men 26 Grad Cel­si­us nicht über­schrei­ten. Wenn es drin­nen doch wär­mer wird, müs­sen Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, die sich an einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung spe­zi­ell für schutz­be­dürf­ti­ge Mit­ar­bei­ten­de ori­en­tie­ren. Dabei wird übri­gens vor­aus­ge­setzt, dass bereits geeig­ne­te Son­nen­schutz­maß­nah­men getrof­fen wur­den. Bei über 30 Grad Cel­si­us müs­sen grund­sätz­lich Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, die die Bean­spru­chung der Beschäf­tig­ten redu­zie­ren. Wird die Luft­tem­pe­ra­tur im Raum von 35 Grad Cel­si­us über­schrit­ten, so ist der Raum laut ASR A3.5 für die Zeit der Über­schrei­tung ohne tech­ni­sche Maß­nah­men (zum Bei­spiel Luft­du­schen, Was­ser­schlei­er), orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men (zum Bei­spiel Ent­wär­mungs­pha­sen) oder per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tun­gen (zum Bei­spiel Hit­ze­schutz­klei­dung) nicht als Arbeits­raum geeignet.

Wenn die Top-Maß­nah­men nicht ange­mes­sen umsetz­bar sind, bedeu­tet das dann ab 35 Grad Raum­tem­pe­ra­tur hit­ze­frei für alle? Theo­re­tisch schon – für die Zeit der Tem­pe­ra­tur­über­schrei­tung –, wenn es bei­spiels­wei­se kei­ne küh­le­ren Aus­weich­räum­lich­kei­ten gibt oder die mobi­le Arbeit zu Hau­se nicht mög­lich ist. Denn hier gel­ten die Arbeits­stät­ten­re­geln bekannt­lich nicht. In der Pra­xis wird das sicher­lich nicht ein­heit­lich gehandhabt.

Übri­gens: Umso wär­mer es im Raum wird, des­to grö­ßer ist das Risi­ko, dass noch ein wei­te­rer Wert geknackt wird. Denn das Sach­ge­biet Innen­raum­kli­ma der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) emp­fiehlt in sei­nem „Posi­ti­ons­pa­pier zu tro­cke­ner Luft am Arbeits­platz“, die rela­ti­ve Luft­feuch­te zwi­schen 40 und 60 Pro­zent zu regu­lie­ren. Aller­dings kann es bei stei­gen­den Raum­tem­pe­ra­tu­ren infol­ge der maxi­ma­len Was­ser­auf­nah­me­fä­hig­keit der Luft dazu kom­men, dass die rela­ti­ve Luft­feuch­te bei gleich­blei­ben­der abso­lu­ter Luft­feuch­te durch­aus unter die­se 40 Pro­zent und noch wei­ter sinkt. Auch ein Fall für eine ent­spre­chen­de Gefährdungsbeurteilung.