26. Juni 2024. Im Rahmen des Programms „Arbeit: Sicher + Gesund (ASUG)“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die Gestaltung mobiler Arbeit in Deutschland diskutiert. Entstanden ist ein Handlungsrahmen mit arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit.
Das BMAS hat die Ergebnisse der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“, an der über 100 Experten teilgenommen haben, zu den technischen, organisatorischen, personellen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen mobiler Arbeit in Deutschland in dem Leitfaden „BMAS-Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit“ veröffentlicht.
Nutzen und Ziele der Empfehlungen
Die vorgeschlagenen arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen behandeln die Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit umfassend und sollen dazu beitragen, die Handlungssicherheit in der betrieblichen Praxis zu erhöhen. Durch die gewählte Form soll verhindert werden, dass grundlegenden Änderungen in bestehenden Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen erforderlich werden. Betrieben, die bereits Vereinbarungen zum Thema hybride Bildschirmarbeit abgeschlossen haben, bieten sie gegebenenfalls Anlass zur Nachschärfung und Optimierung ihrer Betriebspraxis.
Das BMAS hat angekündigt, die Entwicklung neuer hybrider Arbeitsformen in Deutschland weiterhin zu beobachten und zu prüfen, ob und welche Anpassungen künftig erforderlich sind.