Neuer iga-Wegweiser für nachhaltiges BGM

24. April 2024. Die Initia­ti­ve Gesund­heit und Arbeit (iga) hat ihren neu­en iga.Wegweiser „Nach­hal­tig­keit und Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment“ veröffentlicht.

Ein gelun­ge­nes Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment (BGM) zahlt gleich dop­pelt auf Nach­hal­tig­keit in Unter­neh­men und Betrie­ben ein. Denn es kann nicht nur die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten stei­gern und das Unter­neh­mens­image ver­bes­sern. Es kann auch rele­van­te Kenn­zah­len zu Arbeits­be­din­gun­gen oder Gesund­heits­chan­cen lie­fern. Die­se kön­nen Unter­neh­men für die Bericht­erstat­tung zur Nach­hal­tig­keit verwenden.

Bereit für neue Berichtspflichten

Anfang 2023 ist die EU-Richt­li­nie zur Unter­neh­mens-Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung in Kraft getre­ten, die vor­aus­sicht­lich im Juli 2024 in deut­sches Recht umge­setzt wird. Damit steigt die Zahl der Unter­neh­men in Deutsch­land, die ver­pflich­tend in den drei UN-Nach­hal­tig­keits­di­men­sio­nen Umwelt, Sozia­les und gute Unter­neh­mens­füh­rung Rechen­schaft able­gen müs­sen, stu­fen­wei­se von 500 auf etwa 15.000 bis zum Jahr 2028 an. Ziel des neu­en iga.Wegweisers ist, Unter­neh­men für die kom­men­den Berichts­pflich­ten zu sen­si­bi­li­sie­ren und Syn­er­gien zwi­schen Nach­hal­tig­keit und BGM zu schaffen.

Wegweiser vereint Theorie und Praxis

Der neue iga.Wegweiser lie­fert den theo­re­ti­schen Unter­bau sowie zahl­rei­che prak­ti­sche Hand­lungs­bei­spie­le. Eine Nach­hal­tig­keits-Check­lis­te für BGM- und Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men bie­tet Unter­neh­men dar­über hin­aus ganz kon­kre­te, nied­rig­schwel­li­ge Umset­zungs­hil­fen. Der iga.Wegweiser „Nach­hal­tig­keit und Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment“ kann kos­ten­los her­un­ter­ge­la­den werden.