BAuA: Selbstständige arbeiten häufig mehr als 48 Stunden

12. Febru­ar 2024. Selbst­stän­di­ge arbei­ten häu­fi­ger sehr lan­ge und regel­mä­ßig auch am Wochen­en­de. Sie haben mehr zeit­li­che Hand­lungs­spiel­räu­me, wer­den aber auch häu­fi­ger im Pri­vat­le­ben kon­tak­tiert oder arbei­ten auf Abruf. So lau­ten die zen­tra­len Ergeb­nis­se der Arbeits­zeit­be­fra­gung 2021 der Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin (BAuA).

Lan­ge Arbeits­zei­ten von über 48 Stun­den sind häu­fig die Rea­li­tät bei Selbst­stän­di­gen. Vor allem Selbst­stän­di­ge mit Mit­ar­bei­ten­den arbei­ten durch­schnitt­lich rund 48 Stun­den pro Woche und damit deut­lich mehr als abhän­gig Beschäf­tig­te (etwa 38 Stun­den). Bei Solo-Selbst­stän­di­gen sind es rund 37 Stun­den pro Woche. Auch bei der Arbeit am Wochen­en­de gibt fast die Hälf­te aller Selbst­stän­di­gen an, regel­mä­ßig sams­tags und an Sonn- und Fei­er­ta­gen zu arbei­ten (Solo-Selbst­stän­di­ge 46 Pro­zent; Selbst­stän­di­ge mit Mit­ar­bei­ten­den 45 Prozent).

Selbst­stän­di­ge ver­fü­gen über erheb­li­che zeit­li­che Hand­lungs­spiel­räu­me. So kön­nen sie ihre Arbeits­zei­ten selbst fest­le­gen, sowohl hin­sicht­lich des Arbeits­be­ginns und -endes als auch bei der Ent­schei­dung, wann sie Arbeits­stun­den leis­ten, Urlaub oder freie Tage neh­men. Aller­dings sind sie im Ver­gleich zu abhän­gig Beschäf­tig­ten auch deut­lich häu­fi­ger von Fle­xi­bi­li­täts­an­for­de­run­gen betrof­fen. Arbeit auf Abruf, die Erwar­tung stän­di­ger Erreich­bar­keit oder ver­kürz­te Ruhe­zei­ten sowie Pau­sen­aus­fäl­le sind bei ihnen nicht ungewöhnlich.

Das Fak­ten­blatt zur BAuA-Arbeits­zeit­be­fra­gung 2021 kann kos­ten­los her­un­ter­ge­la­den werden.