Frische Innenraumluft im Winter

5. Dezem­ber 2022. Auch in die­sem Win­ter wird eine aus­rei­chen­de Lüf­tung wich­tig sein, um vor Anste­ckun­gen im Büro zu schüt­zen. Aber wie ist das in Ein­klang zu brin­gen mit der Vor­ga­be, Ener­gie zu spa­ren, um Ver­brauch und Kos­ten gering zu hal­ten? Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) informiert.

Die aktu­el­le SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­ver­ord­nung gibt Betrie­ben einen Hand­lungs­spiel­raum. Sie müs­sen ange­passt an die spe­zi­fi­sche Situa­ti­on im Betrieb im Rah­men ihrer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ein Hygie­ne­kon­zept mit pas­sen­den Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men erstel­len. Beach­tet wer­den müs­sen dabei zum Bei­spiel die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des von 1,5 Metern, rich­ti­ges Lüf­ten oder auch ein regel­mä­ßi­ges Test­an­ge­bot an die Beschäf­tig­ten. Wenn im Win­ter in regel­mä­ßi­gen Abstän­den für drei Minu­ten rich­tig stoß­ge­lüf­tet wird, ist der Ver­lust an Heiz­ener­gie mini­mal, heißt es von­sei­ten der DGUV.

Richtiges Lüften und weitere Maßnahmen

„Bei Weih­nachts­fei­ern soll­ten dann die glei­chen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men ange­wandt wer­den, die auch für Sit­zun­gen oder Semi­na­re gel­ten“, sagt Bio­stoff­ex­per­te Gerd Schnei­der von der DGUV: „Dazu gehört zum Bei­spiel eine kon­ti­nu­ier­li­che tech­ni­sche Raum­lüf­tung oder das regel­mä­ßi­ge Stoß­lüf­ten der Räu­me eben­so wie die Vor­ga­be an alle Betei­lig­ten, sich vor dem Event auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus zu tes­ten.“ Müs­sen bei Fei­ern in Innen­räu­men Atem­schutz­mas­ken getra­gen wer­den oder nicht? Die Arbeits­schutz­ver­ord­nung sagt dazu: Rei­chen tech­ni­sche Maß­nah­men (zum Bei­spiel Lüf­ten) oder orga­ni­sa­to­ri­sche (zum Bei­spiel Abstän­de) bei gleich­zei­ti­gem Auf­ent­halt meh­re­rer Per­so­nen in Innen­räu­men nicht aus, um die Beschäf­tig­ten vor einer Infek­ti­on zu schüt­zen, muss der Arbeit­ge­ber medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ken oder Atem­schutz­mas­ken bereitstellen.

Was nicht ver­ges­sen wer­den darf: Rele­vant sind nicht nur die Rege­lun­gen der SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­ver­ord­nung, son­dern auch die Bestim­mun­gen der Län­der und Kom­mu­nen. Wenn die­se Ver­samm­lun­gen zum Bei­spiel abhän­gig von der Per­so­nen­zahl mit stren­ge­ren Auf­la­gen bele­gen, müs­sen sie auf jeden Fall ein­ge­hal­ten werden.