27. April 2020. Dem Arbeitsschutz kommt in Zeiten der Corona-Pandemie eine zentrale Bedeutung zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt.
Der Arbeitsschutzstandard COVID 19 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise. Bundesarbeitsminister Heil sagte dazu: „Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten.“
Auch Dr. Stefan Hussy kommentierte die Vorstellung des neuen Arbeitsschutzstandards: „Die Unfallversicherungsträger werden ihre Expertise einsetzen, um den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten zu konkretisieren und weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei vor allem die kleinen Betriebe, denn anders als Großbetriebe, die oft auf eigene Spezialisten zugreifen können, sind diese stärker auf unsere Hilfe angewiesen.“
Der Corona-Arbeitsschutzstandard umfasst zehn Punkte:
- Arbeitsschutz gilt – ergänzt um Infektionsschutz.
- Mit Sozialpartnern, Experten, Vorsorge.
- Mindesten 1,5 Meter Abstand einhalten.
- Wenig direkter Kontakt im Betrieb, Abläufe entzerren.
- Niemals krank zur Arbeit.
- Mehr Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt.
- Hygiene immer und überall ermöglichen.
- Risikogruppen besonders schützen.
- Betriebliche Routinen für Infektionsfälle erarbeiten.
- Maßnahmen aktiv kommunizieren.