Der Corona-Arbeitsschutzstandard

27. April 2020. Dem Arbeits­schutz kommt in Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie eine zen­tra­le Bedeu­tung zu. Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil hat gemein­sam mit dem Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung, Dr. Ste­fan Hus­sy, den Arbeits­schutz­stan­dard COVID 19 vorgestellt.

Der Arbeits­schutz­stan­dard COVID 19 des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les (BMAS) for­mu­liert kon­kre­te Anfor­de­run­gen an den Arbeits­schutz in Zei­ten der Coro­na-Kri­se. Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Heil sag­te dazu: „Wer in die­sen beson­de­ren Zei­ten arbei­tet, braucht auch beson­de­ren Schutz. Wich­tig ist, dass wir bun­des­weit kla­re und ver­bind­li­che Stan­dards haben. Auf die­se Stan­dards kön­nen sich alle ver­las­sen und an die­se Stan­dards müs­sen sich auch alle halten.“

Auch Dr. Ste­fan Hus­sy kom­men­tier­te die Vor­stel­lung des neu­en Arbeits­schutz­stan­dards: „Die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger wer­den ihre Exper­ti­se ein­set­zen, um den all­ge­mei­nen Coro­na­vi­rus-Arbeits­schutz­stan­dard mit bran­chen­spe­zi­fi­schen Infor­ma­tio­nen und Bera­tungs­an­ge­bo­ten zu kon­kre­ti­sie­ren und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Im Fokus ste­hen dabei vor allem die klei­nen Betrie­be, denn anders als Groß­be­trie­be, die oft auf eige­ne Spe­zia­lis­ten zugrei­fen kön­nen, sind die­se stär­ker auf unse­re Hil­fe angewiesen.“

Der Coro­na-Arbeits­schutz­stan­dard umfasst zehn Punkte:

  1. Arbeits­schutz gilt – ergänzt um Infektionsschutz.
  2. Mit Sozi­al­part­nern, Exper­ten, Vorsorge.
  3. Min­des­ten 1,5 Meter Abstand einhalten.
  4. Wenig direk­ter Kon­takt im Betrieb, Abläu­fe entzerren.
  5. Nie­mals krank zur Arbeit.
  6. Mehr Schutz bei unver­meid­li­chem direk­tem Kontakt.
  7. Hygie­ne immer und über­all ermöglichen.
  8. Risi­ko­grup­pen beson­ders schützen.
  9. Betrieb­li­che Rou­ti­nen für Infek­ti­ons­fäl­le erarbeiten.
  10. Maß­nah­men aktiv kommunizieren.