16. Oktober 2017. Mit dem Abdruck im gemeinsamen Ministerialblatt sind mehrere Technische Regeln für Arbeitsstätten überarbeitet worden. Meist handelt es sich dabei um redaktionelle Anpassungen ohne großes Gewicht für die praktische Arbeit. Völlig neu dagegen ist die ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“.
Die ASR V3 beschreibt das Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung nach §3 der Arbeitsstättenverordnung. Die Beurteilungen sind fachkundig zu erstellen, wobei die Fachkunde nicht bei einer Person liegen muss. Auch die Gefährdungsbeurteilung ist tätigkeitsbezogen zu erstellen und beschränkt sich nicht etwa nur auf bautechnische Details ohne Bezug zur jeweiligen Tätigkeit. Die ASR V3 bietet dafür einen guten Leitfaden. Für Telearbeitsplätze muss sie bei der erstmaligen Beurteilung angewendet werden und dann, wenn der Arbeitsplatz als solcher von denen im Betrieb abweicht.
Die Texte können auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nachgelesen oder heruntergeladen werden.
Hier kann das kostenlose Fact Sheet „Gefährdungsbeurteilung“ bestellt werden.