4. September 2017. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 14. August die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ veröffentlicht. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit unterstützt die Entwicklung und Erprobung dieser Innovationen.
Nachdem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits im Juni 2017 den Startschuss für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen gegeben hatte, können nun auch Fördermittel für die Einrichtung neuer Lern- und Experimentierräume beantragt werden.
Die Idee: In geschützten Räumen können Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit oder Wissensmanagement erproben. Unternehmensleitung und Beschäftigte suchen gemeinsam und ohne Vorbehalte nach neuen Wegen, den Wandel der Arbeitswelt zu gestalten.
Förderfähig sind Lern- und Experimentierräume, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln, auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden. Teilnehmende Unternehmen und Verwaltungen können ihre Experimentierräume auf dem Online-Portal www.experimentierräume.de präsentieren und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.
Mit Veröffentlichung der Richtlinie können sich antragsberechtigte Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen bis zum 30. Oktober 2017 um eine Förderung bewerben. Die Förderung beginnt im ersten Halbjahr 2018, der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre.
Weitere Informationen und Materialien zum Bewerbungsverfahren, den Förderbedingungen und dem Leistungsumfang erhalten Sie auf der Webseite des Projektträgers gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH.