Veranstaltungsdatum:
Donnerstag, 2. Oktober 2025, 10:00 bis 11:00 Uhr
Inhalt des Webinars:
Seit Juli 2024 liegt die Technische Regel für Arbeitsstätten „Bildschirmarbeit“ (ASR A6) veröffentlicht vor. Sie konkretisiert somit die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und der Arbeit mit tragbaren Bildschirmgeräten. Bildschirmgeräte werden seit Jahrzehnten vielfältig eingesetzt und sind aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Deswegen gab es auch vor der Veröffentlichung der ASR A6 vielfältige Empfehlungen zur Gestaltung eines Bildschirm- und Büroarbeitsplatzes, insbesondere sowohl von staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen als auch von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Fragen sind nun: Was waren die Ziele bei der Erstellung dieser Regel? Welche neuen Impulse zur Belastungsoptimierung soll diese Regel geben? Was bringt die ASR A6 konkret Neues an Anforderungen und Maßnahmen zur Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes?
Diesen Fragen soll nachgegangen werden. Anhand verschiedener Büroformen und potenziellen Arbeitssituationen soll der aufgabenadäquate Einsatz von Bildschirmgeräten nach ASR A6 demonstriert werden. Dabei soll speziell auf die Verknüpfung zur Betriebssicherheitsverordnung und Technischen Regel zur Betriebssicherheit „Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – physische und psychische Faktoren“ (TRBS 1151) im Sinne von Arbeitsmittel „Bildschirmgerät“ eingegangen werden.
Veranstaltungsleitung:

Bettina Lafrenz ist Diplom-Ingenieurin Verfahrenstechnik und seit 1992 wissenschaftliche Angestellte bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Dortmund, ursprüngliches Arbeitsgebiet Anlagensicherheit. Seit 2009 arbeitet sie im Bereich Bildschirmarbeit. Sie vertritt die BAuA im Gemeinschaftsarbeitskreis NAErg/NIA: Benutzerschnittstellen des DIN-Normenausschuss Ergonomie (NAErg), in Arbeitskreisen der DGUV Sachgebiet Büro und arbeitete im Arbeitskreis des ASTA an der ASR A6 zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung im Bereich Bildschirmarbeit mit.