Anwendung der ASR A6 bei der Gestaltung von Bildschirmarbeit im Büro: Kaum Änderungen bei guter Gestaltung?

Ver­an­stal­tungs­da­tum:
Don­ners­tag, 2. Okto­ber 2025, 10:00 bis 11:00 Uhr

Inhalt des Webinars:
Seit Juli 2024 liegt die Tech­ni­sche Regel für Arbeits­stät­ten „Bild­schirm­ar­beit“ (ASR A6) ver­öf­fent­licht vor. Sie kon­kre­ti­siert somit die Anfor­de­run­gen der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung an die Gestal­tung von Bild­schirm­ar­beits­plät­zen und der Arbeit mit trag­ba­ren Bild­schirm­ge­rä­ten. Bild­schirm­ge­rä­te wer­den seit Jahr­zehn­ten viel­fäl­tig ein­ge­setzt und sind aus dem Arbeits­all­tag nicht mehr weg­zu­den­ken. Des­we­gen gab es auch vor der Ver­öf­fent­li­chung der ASR A6 viel­fäl­ti­ge Emp­feh­lun­gen zur Gestal­tung eines Bild­schirm- und Büro­ar­beits­plat­zes, ins­be­son­de­re sowohl von staat­li­chen Arbeits­schutz­in­sti­tu­tio­nen als auch von Trä­gern der gesetz­li­chen Unfallversicherung.

Die Fra­gen sind nun: Was waren die Zie­le bei der Erstel­lung die­ser Regel? Wel­che neu­en Impul­se zur Belas­tungs­op­ti­mie­rung soll die­se Regel geben? Was bringt die ASR A6 kon­kret Neu­es an Anfor­de­run­gen und Maß­nah­men zur Gestal­tung des Bildschirmarbeitsplatzes?

Die­sen Fra­gen soll nach­ge­gan­gen wer­den. Anhand ver­schie­de­ner Büro­for­men und poten­zi­el­len Arbeits­si­tua­tio­nen soll der auf­ga­ben­ad­äqua­te Ein­satz von Bild­schirm­ge­rä­ten nach ASR A6 demons­triert wer­den. Dabei soll spe­zi­ell auf die Ver­knüp­fung zur Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung und Tech­ni­schen Regel zur Betriebs­si­cher­heit „Gefähr­dun­gen an der Schnitt­stel­le Mensch – Arbeits­mit­tel – phy­si­sche und psy­chi­sche Fak­to­ren“ (TRBS 1151) im Sin­ne von Arbeits­mit­tel „Bild­schirm­ge­rät“ ein­ge­gan­gen werden.

Ver­an­stal­tungs­lei­tung:

Abbil­dung: Uwe Voelkner/FOX Fotoagentur

Bet­ti­na Laf­renz ist Diplom-Inge­nieu­rin Ver­fah­rens­tech­nik und seit 1992 wis­sen­schaft­li­che Ange­stell­te bei der Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin (BAuA) Dort­mund, ursprüng­li­ches Arbeits­ge­biet Anla­gen­si­cher­heit. Seit 2009 arbei­tet sie im Bereich Bild­schirm­ar­beit. Sie ver­tritt die BAuA im Gemein­schafts­ar­beits­kreis NAErg/NIA: Benut­zer­schnitt­stel­len des DIN-Nor­men­aus­schuss Ergo­no­mie (NAErg), in Arbeits­krei­sen der DGUV Sach­ge­biet Büro und arbei­te­te im Arbeits­kreis des ASTA an der ASR A6 zur Kon­kre­ti­sie­rung der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung im Bereich Bild­schirm­ar­beit mit.


Anmeldung

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