B·A·D: Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter erhalten

1. Okto­ber 2018. Immer mehr Men­schen wer­den in Zukunft immer län­ger in Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen ver­blei­ben müs­sen. Die Exper­ten der B·A·D Gesund­heits­vor­sor­ge und Sicher­heits­tech­nik GmbH geben Tipps, wie die Arbeits­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­ter erhal­ten wer­den kann.

Mit zuneh­men­der Dyna­mik, Fle­xi­bi­li­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung der Arbeits­welt wird es für Arbeit­neh­mer immer bedeut­sa­mer, ihre eige­ne Kom­pe­tenz, Moti­va­ti­on, und Gesund­heit zu erhal­ten und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Die indi­vi­du­el­le Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit zu för­dern ist eine Auf­ga­be für Unter­neh­men, Beschäf­tig­te und Gesell­schaft glei­cher­ma­ßen − unab­hän­gig von Alter oder Hier­ar­chie. Wesent­li­che Grund­la­ge ist die Prä­ven­ti­on, die über ver­schie­de­ne Ansät­ze das Ziel ver­folgt, eine Beein­träch­ti­gung der Gesund­heit zu ver­hin­dern oder zu ver­zö­gern. Fol­gen­de Maß­nah­men im Unter­neh­men kön­nen sinn­voll sein:

Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment und Gesundheitsförderung
Wird ein Betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment instal­liert, mit Berück­sich­ti­gung der Ver­hält­nis- und Ver­hal­tens­prä­ven­ti­on,  kann dies einen posi­ti­ven Ein­fluss auf die phy­si­sche und psy­chi­sche Gesund­heit der Beschäf­tig­ten haben. Ein wich­ti­ger Bestand­teil des Betrieb­li­chen Gesund­heits­ma­nage­ments ist die betrieb­li­che Gesundheitsförderung.

Gesund­heits­för­der­li­che alters- und alterns­ge­rech­te Arbeitsgestaltung
Eine ergo­no­misch gut gestal­te­te Arbeits­um­ge­bung gilt grund­sätz­lich als Vor­aus­set­zung für die all­ge­mei­ne Gesund­heit der Mit­ar­bei­ter und damit auch der Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit. Dar­über hin­aus gel­ten bestimm­te Grund­sät­ze und Ziel­set­zun­gen von Arbeits­ge­stal­tung als men­schen­ge­recht und gesund­heits­för­der­lich: Die Arbeit sollte …

  • aus­führ­bar sein: Die Auf­ga­be ent­spricht auf Dau­er den Leis­tungs­vor­aus­set­zun­gen des Beschäftigten.
  • schä­di­gungs­frei sein: Die Arbeit ist frei von Gesundheitsgefährdungen.
  • beein­träch­ti­gungs­frei sein: Die Arbeit ist frei von psy­chi­schen Fehlbelastungen.
  • per­sön­lich­keits­för­der­lich sein: Die Arbeit ist so gestal­tet, dass sie posi­tiv erlebt wird und Wei­ter­ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten bie­tet, die sich an den rasch ver­än­dern­den Arbeits­an­for­de­run­gen orientiert.

För­de­rung des lebens­lan­gen Lernens
Wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die Arbeits- und Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit sind die Aus- und Wei­ter­bil­dung. Man­gel­haf­te Qua­li­fi­ka­ti­on führt zu Über­for­de­rung und Unsi­cher­heit, was sich lang­fris­tig nega­tiv auf die Arbeits- und damit die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit von Mit­ar­bei­tern aus­wir­ken kann.

För­de­rung einer part­ner­schaft­li­chen Füh­rungs- und Unternehmenskultur
Unter­neh­men und Betrie­be kön­nen ihr gan­zes Wir­kungs­po­ten­zi­al in den genann­ten Hand­lungs­fel­dern nur dann ent­fal­ten, wenn auch die Unter­neh­mens- und Füh­rungs­kul­tur dar­auf aus­ge­rich­tet ist. Die Gestal­tung der Zusam­men­ar­beit im Rah­men einer koope­ra­ti­ven Unter­neh­mens­kul­tur erhält dabei eine beson­de­re Bedeu­tung. Dabei soll­ten effek­ti­ve Koope­ra­tio­nen im gan­zen Unter­neh­men aktiv gelebt werden.

Betrieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM)
Das Betrieb­li­che Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (Sozi­al­ge­setz­buch IX, § 167 Absatz 2) kann einen wich­ti­gen Bei­trag zur Wie­der­her­stel­lung von Arbeits­fä­hig­keit und der Siche­rung von Arbeits­ver­hält­nis­sen dar­stel­len und stellt somit ein wich­ti­ges betrieb­li­ches Hand­lungs­feld dar, um die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit von Mit­ar­bei­ten­den lang­fris­tig wiederherzustellen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma fin­den Inter­es­sier­te auf der Web­sei­te der B·A·D Gesund­heits­vor­sor­ge und Sicher­heits­tech­nik GmbH.

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